AGB
1. GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Schulungs-, Kurs- u. Seminarveranstaltungen der Schiffsführerschule Axmann, Inhaber Marco Axmann im Folgenden auch als Veranstalter bezeichnet.
2. ANMELDUNG, VERANSTALTUNGSGEBÜHR, UMBUCHUNG, RÜCKTRITT UND STORNIERUNG
2.1 Anmeldung, Umbuchung, Rücktritt und Storierung geschehen ausschließlich im schriftlichen Wege, wobei Telefax, E-mail oder Online-Anmeldung genügen.
2.2 Die Anmeldung wird durch Zusendung einer Teilnahmebestätigung samt Vorschreibung in Form einer Rechnung für den Teilnehmer verbindlich.
2.3 Die Veranstaltungsgebühr ist sofort nach Vorschreibung fällig. Ein Rücktritt ist bis zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages (bis Ausstellung der Teilnahmebestätigung) und danach noch binnen einer Woche durch den Teilnehmer möglich. Diese Wochenfrist beginnt mit Zugehen der Teilnahmebestätigung, welche Urkunde im Sinne des §3 Abs. 1 KschG ist und inhaltlich dieser Bestimmung genügen wird.
2.4 Bei Stornierungen, welche nicht als Rücktritt im Sinne des KschG zu bewerten sind, wird ab dem 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Stornogebühr von 50%, ab dem 7. Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Veranstaltungsgebühr verrechnet.
2.5 Bis zum 14. Tage vor Veranstaltungsbeginn ist einmalig eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung möglich.Bis zu Beginn der Veranstaltung ist der Teilnehmer berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag auf eine dritte Person zu übertragen, sofern diese Person die für diese Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Übertragung ist schriftlich, spätestens zu Veranstaltungsbeginn dem Vortragenden zu bescheinigen. Bei Nichtteilnahme oder Abbruch, aus welchem Grunde auch immer, durch den Teilnehmer wird die Veranstaltungsgebühr nicht rückerstattet.
3. AUSSCHLUSS VON DER VERANSTALTUNG
Teilnehmer können aus wichtigen Gründen, etwa wegen Verhaltensweisen oder wegen des Mangels an persönlichen Eigenschaften, welche das Veranstaltungsziel für sich selbst andere Teilnehmer oder den Vortragenden zu beeinträchtigen geeignet sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
4. VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN, AUFZEICHNUNGEN DER VERANSTALTUNG
Die Kosten der Unterlagen sind sofern bei der Kursausschreibung nicht anders angegeben nicht in der Veranstaltungsgebühr enthalten. Sind diese enthalten und wird die Veranstaltungsgebühr aus welchen Gründen auch immer refundiert, sind die Veranstaltungsunterlagen zurück zu stellen. Veranstaltungsunterlagen dürfen ohne Genehmigung durch den Veranstalter weder vervielfältigt, noch an Dritte weitergegeben noch in Veranstaltungen von Mitbewerbern verwendet werden. Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung oder Teile davon sind nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet.
5. ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen zwingenden Gründen abzusagen. Der Teilnehmer wird davon auf geeignete Weise verständigt. Die Veranstaltungsgebühr wird refundiert. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche durch die Absage entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter oder eine Person, für die er einzustehen hat, haben die Ursache für die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
6. ÄNDERUNG VON VERANSTALTUNGSINHALTEN, ZEITPLÄNEN, VERANSTALTUNGSORTEN UND VERANSTALTUNGSGEBÜHREN
Änderungen dieser Art sind dem Veranstalter bis zur Übermittlung der Teilnahmebestätigung gestattet danach nur dann, wenn es sich um unbedeutende, den Teilnehmer nicht wesentlich belastende, vom Veranstaltungsziel nicht grundlegend abweichende Adaptierungen handelt. Die Veranstaltungsgebühr erfährt nach Übermittlung der Teilnahmebestätigung keine Veränderung.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für persönliche Gegenstände der TeilnehmerInnen einschließlich der Lernunterlagen wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen. Der Veranstalter garantiert nicht die Erreichung des Ausbildungszieles, die von der Bemühung des Einzelnen abhängt. Aus der Anwendung, der bei einer Veranstaltung der Firma Axmann erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Firma Axmann geltend gemacht werden. Die Firma Axmann übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Puplikationen und Internetseiten. Den Anweisungen des Schulungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden kann in diesem Fall keinerlei Haftung übernommen werden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Veranstalter nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer.
8. KOMPENSATIONSVERBOT
Gegen den Anspruch des Veranstalters auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen.
9. DATENSCHUTZ
Der Veranstalter ist berechtigt Daten, die den Teilnehmer betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten, und im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit zu verwenden und zu verwerten. Derartige Daten werden über die Dauer der Veranstaltung hinaus vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Als Dritte gelten nicht Gesellschaften, an denen der Veranstalter überwiegend oder alleine beteiligt ist.
10. BESTÄTIGUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die verbindliche Anmeldung zu einer Veranstaltung bestätigt zugleich die Anerkennung der allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
11. ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Marbach an der Donau als Standort der Firma Axmann. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Standort der Schiffsführerschule zuständigen Gerichtes vereinbart. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat der Kunde im Inland seinen Hauptwohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur dann, wenn der Sitz der Fahrschule im Sprengel des Hauptwohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Kunden liegt.